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Montag 08:00 - 14:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Freitag 07:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.
Leistung Detail
Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 18.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Bürgeramt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
VG Theres