Wir weisen darauf hin, dass wir technisch notwendige Cookies einsetzen, um eine optimale Darstellung unserer Website zu ermöglichen. Die Einwilligung zur Nutzung weiterer Dienste wird bei Bedarf gesondert abgefragt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Hier finden Sie Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen in der Gemeinde Theres.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe auf Grundstücke und Gebäude. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient u. a. zur Finanzierung von Straßen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen
Ab 2025 gilt in Bayern das Flächenmodell: Grundlage sind nur Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht deren Wert. Der vom Finanzamt festgestellte Messbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.
Hebesätze Theres:
Grundsteuer A: 485 v. H.
Grundsteuer B: 240 v. H.
Die Steuer ist vierteljährlich fällig (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.), auf Antrag auch jährlich (15.7.). Einwände gegen die Festsetzung sind beim Finanzamt einzulegen. Bei Eigentumswechsel bleibt der Verkäufer bis Jahresende steuerpflichtig.
Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.
Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen. Den Flyer können Sie hier abrufen.
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 30. April des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde. Sie wird auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und freie Berufe sind ausgenommen.
Hebesatz Theres: 350 v. H.
Hundesteuer
Hund: 40 €
Kampfhund: 320 € (Satzung vom 12.07.2021)
Entwässerung
Die Gemeinde betreibt mit dem Zweckverband eine öffentliche Kanalisation. Eingeleitet werden dürfen nur Schmutz- und Niederschlagswasser. Grundstückseigentümer sind für ihre Entwässerungsanlagen sowie Rückstausicherungen verantwortlich. Die Gebühren ergeben sich aus der Entwässerungssatzung.
Wasserversorgung
Die Versorgung erfolgt über die Theres-Gruppe (Obertheres, Untertheres, Wagenhausen, Buch) und die Sand-Wonfurt-Gruppe (Horhausen). Trinkwasser wird regelmäßig überwacht und erfüllt höchste Qualitätsstandards.
Gebühren setzen sich aus Grund- und Verbrauchsgebühr zusammen (Wasserabgabesatzung). Jeder Anschluss erhält einen geeichten Wasserzähler.
Abfall-/ Müllentsorgung
Die Entsorgung erfolgt über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge.
Wir verwenden Cookies, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Zwecke und die Datenübertragung an externe Anbieter benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie hier jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Video
Alle abwählen
Die Einbettung von Videos erfolgt über externe Anbieter. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Zur Darstellung einer interaktiven Karte nutzen wir Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Sonstige
Alle abwählen
Wir haben weitere Dienste externer Anbieter eingebunden. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Sprache wählen
Bitte bestätigen sie
Mit Bestätigung sind sie mit der weiteren Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.