Ferienprogramm
Die Gemeinde Theres bietet jedes Jahr in den Osterferien den Besuch des Spielmobils des Kreisjugendrings Haßberge an. Den genauen Termin und Ort veröffentlichen wir zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Außerdem gibt es in den Sommerferien immer ein vielfältiges Programm verschiedener Vereine, Organisationen und Unternehmen für die Gemeindekinder. Auch hierzu wird das Programm im Mitteilungsblatt rechtzeitig bekanntgegeben.
Sie können Ihr Kind unter folgendem Link anmelden:
https://formulare.hassberge.de/formcycle/form/alias/55/FerienspassTheresAnmeldeportal/
Ganztags- und Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Wichtige Information für Eltern
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Anspruch wird stufenweise eingeführt und betrifft zunächst Kinder der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/27.
Was bedeutet der Rechtsanspruch?
- Betreuung montags bis freitags, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
- Umfang: bis zu 8 Stunden täglich
- Der Anspruch gilt auch während der Schulferien
- In den Ferien sind Schließzeit von vier Wochen pro Jahr geben
Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird durch das BRK in Kooperation mit den Gemeinden ausgeführt.
Anmeldung - Wichtige Frist:
Die Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung muss jeweils bis spätestens
30. April eines Jahres erfolgen.
Diese Meldung dient der Planungssicherheit und hilft der Gemeinde, passende Betreuungsangebote rechtzeitig zu organisieren.
Beförderung:
Es besteht kein Beförderungsanspruch zur Ferienbetreuung und damit auch kein diesbezüglicher Kostenübernahmeanspruch.
Entstehen Kosten für Eltern?
Die Betreuung ist beitragspflichtig (Kosten stehen aktuell noch nicht fest).
Es gibt keine „Deckelung“ des Elternbeitrags in den Ferien; d.h. Ferienmaßnahmen können kostendeckend mit entsprechend Elternbeiträgen betrieben werden.
Kosten für das Mittagessen werden in der Regel separat erhoben.
Der gesetzliche Anspruch bedeutet nicht, dass die Betreuung automatisch kostenfrei ist.
Weitere Informationen zum Ablauf der Bedarfsmeldung sowie zu konkreten Betreuungsangeboten stellt die Gemeinde rechtzeitig zur Verfügung.
Näheres kann dem Flyer entnommen werden.