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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Theres
VG Theres

  • +49 9521 9234-20
  • vg@vg.theres.de
  • Montag 08:00 - 14:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Freitag 07:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

    Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.

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