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Montag 08:00 - 14:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Freitag 07:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.
Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro